Impressum
AGB
Datenschutzrichtlinien
0670 / 701 11 76
office@wienernimmerland.at

Verhaltenskodex
für Mitarbeitende von Wiener Nimmerland

Neues Logo von Wiener Nimmerland

Alle Mitarbeiter unterzeichnen den Verhaltenskodex und verpflichten sich zur Einhaltung der Richtlinien.

1. Allgemeine Verhaltensregeln

Respekt und Würde: Alle Jugendlichen werden respektvoll behandelt. Ihre Würde und Rechte sind jederzeit zu achten.

Vertraulichkeit: Persönliche Informationen der Jugendlichen werden vertraulich behandelt und nicht ohne deren Zustimmung weitergegeben.

Verantwortungsbewusstsein: Alle Mitarbeitenden sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und handeln entsprechend verantwortungsbewusst.

2. Interaktion mit Jugendlichen

Keine Diskriminierung: Es wird keine Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung toleriert.

Körperkontakt: Körperlicher Kontakt ist auf ein Minimum zu beschränken und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Jugendlichen gestattet.

Einzelgespräche: Einzelgespräche mit Jugendlichen sollen immer in Sichtweite anderer stattfinden.

3. Umgang mit heiklen Situationen und potenzielle Risiken

Bei den Touren und Vorträgen können verschiedene Interaktionen mit den Jugendlichen stattfinden. Es gibt Möglichkeiten, in denen die Schüler abseits der Gruppe mit dem Tourguide allein sprechen und private Geschichten teilen oder Fragen stellen können.

Hier sind einige potenzielle Risiken und die entsprechenden angemessenen Reaktionen unter Berücksichtigung der Autonomie der Jugendlichen:

Privater Zuhörer: Schüler teilen ihre Gedanken, Gefühle oder persönliche Erlebnisse

Reaktion: Aufmerksam zuhören, ohne zu urteilen und Empathie zeigen. Dem Schüler versichern, dass das Gespräch vertraulich bleibt.

Trost: Schüler suchen emotionalen Trost und eventuell körperlichen Kontakt

Reaktion: Verbalen Trost anbieten und körperlichen Kontakt vermeiden, um Missverständnisse zu vermeiden. Dem Schüler erklären, dass es wichtig ist, über seine Gefühle zu sprechen. Den Schüler ermutigen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und anbieten, ihn dabei zu unterstützen.

Emotionale Erlebnisse: Schüler berichten von traumatischen Erfahrungen.

Reaktion: Aufmerksam und empathisch zuhören, den Schüler fragen, ob er möchte, dass jemand informiert wird oder er Hilfe benötigt. Den Wunsch nach Anonymität respektieren, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Schülers. Wenn möglich und die Anonymität gewahrt werden kann, den Lehrer darauf hinweisen, das Thema allgemein in der Klasse zu besprechen.

Bekanntgabe von Süchten: Schüler offenbaren eigene oder fremde Süchte.

Reaktion: Den Schüler ermutigen, professionelle Hilfe zu suchen, und anbieten, ihn bei der Kontaktaufnahme zu unterstützen. Den Lehrer oder eine zuständige Person nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Schülers informieren.

Hilfsanfragen: Schüler bitten um direkte oder indirekte Hilfe.

Reaktion: Aufmerksam zuhören und anbieten, den Schüler an entsprechende Stellen weiterzuleiten. Keine Versprechen geben, die nicht eingehalten werden können. Den Wunsch des Schülers hinsichtlich der Weitergabe von Informationen respektieren.

Kontaktanfragen: Schüler möchten persönlichen Kontakt über Social Media oder andere Kanäle.

Reaktion: Erkläre, dass private Kontakte nicht erlaubt sind! Kontakt ist generell nur über die offizielle Social Media-Konten vom Unternehmen möglich, auf die nur der Inhaber und die Kinderschutzbeauftrage Zugriff haben.

4. Umgang mit sensiblen Informationen

Vertrauensvolle Gespräche: Mitarbeitende bieten ein offenes Ohr für die Sorgen der Jugendlichen und geben Informationen diesbezüglich nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Schülers weiter oder wenn die Sicherheit des Jugendlichen gefährdet ist.

Dokumentation: Alle relevanten Verdachtsfälle werden dokumentiert und an die Kinderschutzbeauftragte weitergeleitet.

5. Soziale Medien und persönliche Kontakte

Kein persönlicher Kontakt: Mitarbeitende dürfen keine private Nummer, Mailadresse oder Instagramnamen an die Jugendlichen weitergeben.

Kontrollierter Kontakt: Der Kontakt mit Jugendlichen erfolgt, wenn überhaupt, nur über die offiziellen Social Media-Konten von Wiener Nimmerland, auf die nur der Inhaber und die Kinderschutzbeauftragte Zugriff haben.

6. Fotografien und Mediennutzung

Keine privaten Fotos: Mitarbeitende dürfen keine Fotos von sich und einem Jugendlichen machen. Mitarbeitende dürfen keine Gruppenfotos machen.

Erlaubte Fotos: Jugendliche dürfen Fotos von sich und dem Mitarbeitenden machen. Die Jugendlichen bzw. der Lehrer dürfen Gruppenfotos von den Jugendlichen gemeinsam mit dem Mitarbeiter machen.

Speicherung von Fotos: Mitarbeitende dürfen keine Fotos von den Jugendlichen auf ihrem Handy oder Kamera speichern.

7. Schulung und Reflexion

E-Learning: Alle neuen Mitarbeitenden müssen ein E-Learning zum Thema Kinderschutz absolvieren.

Einschulung: Alle neuen Mitarbeiter werden von der Kinderschutzbeauftragten genau über das aktuelle Kinderschutzkonzept und den Verhaltenskodex und daraus resultierende Bedingungen und Regelungen informiert.

Reflexionsmöglichkeiten: In geplanten Besprechungen oder internen Teamtreffen, wird den Mitarbeitenden regelmäßig die Möglichkeit gegeben über ihre eigenen Handlungen, sowie herausfordernde Situationen mit Jugendlichen sprechen und reflektieren zu können.

Regelmäßige Schulungen: Sobald mind. 2 weitere Mitarbeiter (zusätzlich zum Inhaber und der Sekretärin und Kinderschutzbeauftragten) eingestellt sind, werden regelmäßige Schulungen zum Thema Jugendschutz geplant.

8. Verdachts- und Beschwerdemanagement

Meldekette: Verdachtsfälle sind unverzüglich an die Kinderschutzbeauftragte (Nadine) zu melden. Eine spezielle E-Mail-Adresse (kinderschutz@wienernimmerland.at) ist für diese Meldungen eingerichtet.

Meldeformular: Ein standardisiertes Meldeformular für Verdachtsfälle wurde entwickelt und ist für alle Mitarbeiter zugänglich.

Vorgangsweise bei Verdachtsfall:

  1. Vorfall identifizieren
  2. erste Maßnahmen: event. Sicherheit des Betroffenem sicherstellen
  3. Meldung des Vorfalls: Sofort die Kinderschutzbeauftragte (Nadine) informieren
  4. Meldeformular: detaillierte Dokumentation und alle relevanten Informationen
  5. Weitere Schritte nach Absprache mit der Kinderschutzbeauftragten

9. Fragen/Unsicherheiten zum Verhaltenskodex oder Kinderschutz

Die Kinderschutzbeauftragte (Nadine) kontaktieren!

Bei dringlichen Fragen direkt im Büro anrufen 06707011176

Für sonstige Unsicherheiten und Meldungen zum Kinderschutz E-Mail schreiben an kinderschutz@wienernimmerland.at

Erstellt im Juli 2024