Kinderschutzkonzept von Wiener Nimmerland
1.Einleitung
Wiener Nimmerland bekennt sich klar zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, die an unseren Touren und Vorträgen teilnehmen. Unsere Maßnahmen zielen darauf ab, potenzielle Risiken zu minimieren und eine sichere Umgebung für alle Teilnehmer zu schaffen. Dabei legen wir besonderen Wert auf Prävention, klare Verhaltensrichtlinien und transparente Meldeverfahren.
1.1 Definition von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Gewalt an Kindern und Jugendlichen umfasst physische, psychische und sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung. Wir achten darauf, dass alle Mitarbeitenden die individuellen Grenzen der Jugendlichen respektieren und keinerlei Form von Gewalt tolerieren. Sie kann durch Einzelpersonen oder Gruppen ausgeübt werden und schließt auch strukturelle und institutionelle Gewalt mit ein.
1.2 Rechtlicher Rahmen
Unsere Maßnahmen basieren auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kinderrechte und Kinderschutz in Österreich. Wir orientieren uns außerdem an internationalen Standards wie KCS, den Richtlinien von Eurochild, den Richtlinien der Kindernothilfe, und anderen relevanten nationalen und internationalen Richtlinien.
2. Definition des Unternehmens
Wiener Nimmerland ist ein Klein- und Einzelunternehmen. Derzeit besteht unser Team aus Martin (Inhaber und Tourguide/Vortragender) und Nadine (Büro und Organisation). Nadine ist auch die Kinderschutzbeauftragte des Unternehmens. Wir suchen einen weiteren Tourguide, der eine Drogenvergangenheit oder anderen sozialen Herausforderungen überwunden hat und nun ein stabiles Leben führt.
2.1 Angebot
Touren und Vorträge: Die Tourguides agieren als Vortragende und erzählen über die Herausforderungen ihres Lebens, von Obdachlosigkeit über Drogensucht bis hin zu Migration und Flucht. Die Dauer beträgt jeweils ca. 2 Stunden.
2.2 Zielgruppe
Unsere Vorträge sind für Schulklassen, Jugendgruppen und Studenten konzipiert, wobei das Mindestalter der Teilnehmer 14 Jahre beträgt. Unsere Touren richten sich ebenfalls an Erwachsene, wobei das Mindestalter der Teilnehmer 14 Jahre beträgt.
3. Risikoanalyse
3.1 Interaktionen und potenzielle Risiken
Es gibt Möglichkeiten, in denen die Schüler abseits der Gruppe mit dem Tourguide/Vortragenden allein sprechen können, wobei immer die restlichen Teilnehmer bzw. mindestens ein Lehrer in Sichtweite sein sollte. Die offene Kommunikation über schwierige Erlebnisse spielt in unserer Arbeit eine zentrale Rolle. Unsere Vortragenden teilen persönliche Geschichten und Erfahrungen, die einige Jugendliche ansprechen und ihnen helfen, sich verstanden und weniger allein zu fühlen. Diese Vertrauensbasis fördert das Öffnen und den Austausch, wodurch es dazu kommt, dass sich Schüler nach dem Vortrag oder während der Tour dem Vortragenden gegenüber öffnen und z.B. von ihren Suchterfahrungen oder anderen schwierigen Erlebnissen erzählen. Es ist wichtig, dass die Mitarbeitenden auf solche Situationen vorbereitet sind und wissen, wie sie angemessen reagieren können, sodass sie keinesfalls überfordert sind, insbesondere da unsere Tourguides höchstwahrscheinlich keine Vorerfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen haben.
3.2 Räumlichkeiten und Infrastruktur
4. Präventionsmaßnahmen
4.1 Einstellungskriterien und -prozess für neue Mitarbeitende
Alle neuen Tourguides/Vortragenden werden sorgfältig ausgewählt und gründlich überprüft. Da sie von ihren schwierigen Lebenserfahrungen berichten – wie einem Leben auf der Straße oder jahrelanger Sucht – legen wir besonderen Wert darauf, dass die Bewerber eine stabile Lebenssituation erreicht haben und ihre Vergangenheit bewältigt haben. Um diese Stabilität sicherzustellen, durchlaufen sie einen Einstellungsprozess:
Bereits beim Vorstellungsgespräch wird auf das Schutzkonzept und den Verhaltenskodex hingewiesen und die Haltung des Bewerbers zu Gewalt an sich (und speziell an Kindern und Jugendlichen) angesprochen.
4.2 Strafregisterbescheinigung
Neue Mitarbeitende müssen eine Strafregisterbescheinigung sowie eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge (jeweils maximal 3 Monate alt) vorweisen. Wobei es Kriterien für die Bewertung von Strafregisterauszügen gibt und nicht automatisch jedes Vergehen ein Ausschließungsgrund ist (siehe Prüfschema im Anhang). Denn ein wichtiger Bestandteil unserer Wissensvermittlung besteht darin, dass die Schüler aus den Fehlern unserer Vortragenden lernen.
4.3 Verhaltenskodex
Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu diesem Kinderschutzkonzept und dessen Maßnahmen. Sie unterzeichnen den Verhaltenskodex und verpflichten sich zur Einhaltung dieser Richtlinien, die respektvolles Verhalten und den Schutz der Privatsphäre der Jugendlichen sicherstellt.
[siehe Verhaltenskodex im Anhang]
4.4 Sensibilisierung und Schulung
Alle Mitarbeitenden durchlaufen ein E-Learning zum Thema Kinderschutz und werden von der Kinderschutzbeauftragten genau über das aktuelle Kinderschutzkonzept informiert. Regelmäßige Reflexionsmöglichkeiten werden angeboten, um die Mitarbeitenden kontinuierlich zu sensibilisieren und fortzubilden.
Sobald 2 weitere Tourguides/Vortragende eingestellt wurden, werden regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter organisiert.
4.5 Transparentes Fallmanagement
Ein standardisiertes Meldeformular für Verdachtsfälle wird entwickelt und ist für alle Mitarbeiter zugänglich. Verdachtsfälle sind unverzüglich der Kinderschutzbeauftragten (Nadine) zu melden. Ein transparentes System für Bearbeitung und Anzeige von Verdachtsfällen ist festgelegt.
[siehe Meldeformular für Verdachtsfälle im Anhang]
4.6 Niederschwellige Beschwerde/Melde-Möglichkeit
Es wird auf der Webseite des Unternehmens eine Feedbackmöglichkeit für anonyme Rückmeldungen eingerichtet. Die Dankesmails an Neukunden werden zusätzlich zur Bitte um Bewertungen einen Hinweis zur Möglichkeit des anonymen Feedbacks. Außerdem werden die Teilnehmer am Ende von Tour/Vortrag zukünftig darauf hingewiesen.
[siehe Feedback Funktion]
4.7 Richtlinien für Öffentlichkeits- und Medienarbeit
Vor der Erstellung von Medieninhalten sind die betreffenden Teilnehmer, und ihre Obsorgeberechtigten wenn jünger als 14 Jahre, von Unternehmen zu informieren und ihre schriftliche Zustimmung einzuholen. Fotos und Videos werden nur mit Zustimmung der Betroffenen erstellt und verwendet. Alle Medieninhalte beruhen auf den Werten von Respekt und Gleichheit und wahren die Würde der dargestellten Person.
[siehe Vorgangsweise zur Medienberichtserstattung in den Datenschutzbestimmungen]
4.8 Benennung einer Kinderschutzbeauftragten
Nadine ist die Kinderschutzbeauftragte des Unternehmens und Ansprechperson für alle Fragen und Meldungen zum Kinderschutz. Sie ist unter anderem zuständig für die Erarbeitung, die Überarbeitung und die Umsetzung des Schutzkonzepts, die Durchführung von Monitoring und Evaluierung und für event. Fortbildungen zu Kinderschutz.
[siehe Informationen zur Kinderschutzbeauftragten]
5. Fallmanagement-System Meldung, Anzeige und Verfolgung von Verdachtsfällen
Ein klar strukturiertes System für die Meldung und Bearbeitung von Verdachtsfällen stellt sicher, dass alle Vorfälle schnell und angemessen behandelt werden. Die Meldekette ist klar festgelegt, und es gibt ein standardisiertes Meldeformular. Die erste Anlaufstelle ist die Kinderschutzbeauftragte, die sofort nach Erhalt einer Meldung eine Überprüfung und erste Abklärungen durchführt. Sie ermittelt, ob der Verdacht begründet ist und entscheidet in Absprache mit dem Inhaber über die weiteren Schritte. Die betroffenen Personen werden umfassend über das Vorgehen informiert.
Neue Mitarbeitende müssen eine Strafregisterbescheinigung sowie eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge (jeweils maximal 3 Monate alt) vorweisen. Wobei es Kriterien für die Bewertung von Strafregisterauszügen gibt und nicht automatisch jedes Vergehen ein Ausschließungsgrund ist (siehe Prüfschema im Anhang). Denn ein wichtiger Bestandteil unserer Wissensvermittlung besteht darin, dass die Schüler aus den Fehlern unserer Vortragenden lernen.
Neue Mitarbeitende müssen eine Strafregisterbescheinigung sowie eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge (jeweils maximal 3 Monate alt) vorweisen. Wobei es Kriterien für die Bewertung von Strafregisterauszügen gibt und nicht automatisch jedes Vergehen ein Ausschließungsgrund ist (siehe Prüfschema im Anhang). Denn ein wichtiger Bestandteil unserer Wissensvermittlung besteht darin, dass die Schüler aus den Fehlern unserer Vortragenden lernen.
Die Meldepflicht bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird strikt eingehalten.
6. Dokumentation & Monitoring
Alle Interventionen und Präventionsmaßnahmen werden dokumentiert.
Es gibt am Jahresende eine jährliche Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen, eine Analyse der „Lessons Learnt“ und Erstellung eines Maßnahmenplans für das Folgejahr.
7. Evaluierung
Die Evaluierungen finden im Team mit allen Mitarbeitern inklusive Inhaber statt. Die erste Evaluierung erfolgt nach einem Jahr im August 2025. Weitere Evaluierungen sind alle zwei Jahre festgesetzt. Diese Evaluationen dienen dazu, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und das Konzept kontinuierlich zu verbessern.
8. Entwicklung & Bekanntmachung
Im Juli 2024 wird das Konzept gemeinsam im Team entwickelt, um sicherzustellen, dass alle von Beginn an einbezogen und über die erarbeiteten Richtlinien, die geltenden Verantwortlichkeiten und die Meldekette gut informiert sind.
Unser Kinderschutzkonzept wird intern und extern über verschiedene Kommunikationskanäle bekannt gemacht.
Intern: Schulung, Bewerbungsgespräch, Besprechungen
Extern: Website
Kinderschutzbeauftragte
Anhang
Grundlagendokumente für die Erstellung des Konzepts
Folgende Dokumente dienten als Grundlage zur Entwicklung eines eigenen Schutzkonzepts, inklusive Risikoanalyse, Verhaltenskodex, Meldeformular und Präventionsmaßnahmen, die speziell auf Wiener Nimmerland zugeschnitten sind. Diese Dokumente wurden lediglich als Basis verwendet und keine Textpassagen wurden kopiert. Sie dienten als Ausgangspunkt zur Aneignung des notwendigen Grundwissens und zur Erstellung eines individuellen Konzepts.
Allgemeiner Aufbau vom Kinderschutzkonzept von den österreichischen Kinderschutzzentren
Leitfaden Kinderschutzkonzept vom Bundeskanzleramt
Österreichische Standards für Kinderschutzkonzepte der Allianz für Kinderschutz
Wiener Leitfaden zum Kinderschutzkonzept
Boja-Schutzkonzept
Wienxtra Kinderschutzrichtlinie
Präventionskonzept – Kinder- und Jugendschutzkonzept des GRG19 Billrothgymnasium
Self-Assesment-Tool von Boja
Wienxtra Vorgangsweise im Verdachtsfall
Empfehlungen für Medienberichtserstattungen über Kinder von Boja
Von der Informationsseite für Organisationen, der Plattform Kinderschutzkonzepte:
EasyDays Verhaltenskodex
Risikoanalyse von ECPAT
Risikoanalyse – Überlegungen und Fragestellungen von ECPAT und den österreichischen Kinderschutzzentren
Self-Audit Tool von ECPAT und den österreichischen Kinderschutzzentren
Checkliste für Monitoring und Evaluation von ECPAT und den österreichischen Kinderschutzzentren
Allgemeines Melde-Formular an die Kinder und Jugendhilfe
bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung